Was man wissen sollte ...

Zuzug
Wegzug
Adressänderung
Meldepflicht
Motorfahrzeuge
Pass und Identitätskarte
Verlust von Ausweisen
Abstimmungen/Wahlen
Eheschliessungen
Geburten
Todesfälle
Feuerwehrdienst
Betreibungen Konkurs Grundbuchamt Erbschaftsamt

 

Zuzug

Innerhalb von 14 Tagen melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung und geben Ihren Heimatschein ab. Mitzubringen ist der Krankenkassennachweis. Verheiratete weisen das Familienbüchlein vor, Ausländer den Pass und die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.

Die militärische Anmeldung hat innert 8 Tagen beim Sektionschef zu erfolgen. (Dienstbüchlein abgeben). Zivilschutzpflichtige melden sich mit dem Zivilschutzbüchlein bei der Zivilschutzstelle.

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Wegzug

Vor dem Wegzug melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) ab.
Die militärische Abmeldung nehmen Sie beim Sektionschef vor, die zivilschutzdienstliche bei der Zivilschutzstelle.

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Adressänderung

Innerhalb der Gemeinde: Bitte innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung bekanntgeben, ebenso dem Sektionschef und der Zivilschutzstelle melden.

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Meldepflicht

Hauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Mieter bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abgemeldet werden.

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Motorfahrzeuge

Besitzer von Autos oder Motorrädern, die aus einem anderen Kanton zuziehen, müssen innert 14 Tagen die Nummernschilder bei der Motorfahrzeugkontrolle in Laufen wechseln.

Adresse:
MFK Zweigstelle Laufen 
Wahlenstrasse 175
4242 Laufen 
Telefon: 061-766 90 20   Fax: 061-766 90 22

Öffnungszeiten: Werktags 7.30 - 11.30 h / 13 - 16.30 h

Mitzubringen sind: Neuer Versicherungsnachweis, Foto, Führer- und Fahrzeugausweis, AHV-Ausweis.

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Pass und Identitätskarte

Identitätskarten können (vorerst noch bis zum 31. Mai 2010) auf der Gemeindeverwaltung beantragt werden und können nicht verlängert werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig und ein neues Passfoto. Für Kleinkinder wird ein Foto ab Geburt verlangt.

Pässe: Am 1. März 2010 übernimmt das Ausweiszentrum an der Hauptbahnhofstrasse 12 in Solothurn den Betrieb auf. Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Pass 10.
Die Passmodelle Pass 03 und Pass 06 bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

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Verlust von Ausweisen

Jeder Verlust eines Ausweispapiers ist sofort einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Verlustanzeige ist bei einem Neuantrag vorzuweisen.

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Abstimmungen/Wahlen

Wahlbüro Gemeindeverwaltung im Birkenhof, Rebenstrasse 31,
Urnenöffnung: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Für die briefliche Abstimmung (Zustellcouverts) kann der Briefkasten der Gemeindeverwaltung benützt werden.

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Eheschliessungen

Das Eheversprechen ist spätestens 4 Wochen vor dem Eheabschluss beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes mit den notwendigen Unterlagen abzugeben. Das Zivilstandsamt gibt über die beizubringenden Dokumente Auskunft.

Die Ziviltrauung ist dem Zivilstandsbeamten rechtzeitig anzugeben. Sie hat vor zwei mündigen Zeugen zu erfolgen.

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Geburten

Bei Geburten in der Gemeinde ist das Zivilstandsamt zu benachrichtigen. Das Familienbüchlein ist mitzubringen. Bei Geburten in Spitälern befasst sich die Spitalverwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.

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Todesfälle

Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Bei Todesfall ausserhalb der Gemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen.

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Feuerwehrdienst

Einwohnerrinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
a) durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst, oder
b) durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.
Das Feuerwehrreglement bestimmt, wer von der Ersatzabgabe befreit ist.

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Betreibungen Konkurs Grundbuchamt Erbschaftsamt

Amtsschreiberei Dorneck
Amtshaus
4143 Dornach

Telefon 061 706 28 10