Was man wissen sollte ...
ZuzugWegzug
Adressänderung
Meldepflicht
Motorfahrzeuge
Pass und Identitätskarte
Verlust von Ausweisen
Abstimmungen/Wahlen
Eheschliessungen
Geburten
Todesfälle
Feuerwehrdienst
Betreibungen Konkurs Grundbuchamt Erbschaftsamt
Zuzug
Innerhalb von 14 Tagen melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle der
Gemeindeverwaltung und geben Ihren Heimatschein ab.
Mitzubringen ist der Krankenkassennachweis. Verheiratete weisen das Familienbüchlein vor,
Ausländer den Pass und die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
Die militärische Anmeldung hat innert 8 Tagen beim
Sektionschef zu erfolgen. (Dienstbüchlein abgeben).
Zivilschutzpflichtige melden sich mit dem Zivilschutzbüchlein bei der
Zivilschutzstelle.
Vor dem Wegzug melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle
(Gemeindeverwaltung) ab.
Die militärische Abmeldung nehmen Sie beim Sektionschef vor, die zivilschutzdienstliche bei
der Zivilschutzstelle.
Innerhalb der Gemeinde: Bitte innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung bekanntgeben, ebenso dem Sektionschef und der Zivilschutzstelle melden.
MeldepflichtHauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Mieter bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abgemeldet werden.
MotorfahrzeugeBesitzer von Autos oder Motorrädern, die aus einem anderen Kanton zuziehen, müssen
innert 14 Tagen die Nummernschilder bei der Motorfahrzeugkontrolle in Laufen wechseln.
Adresse:
MFK Zweigstelle Laufen
Wahlenstrasse 175
4242 Laufen
Telefon: 061-766 90 20 Fax: 061-766 90 22
Öffnungszeiten: Werktags 7.30 - 11.30 h / 13 - 16.30 h
Mitzubringen sind: Neuer Versicherungsnachweis, Foto, Führer- und Fahrzeugausweis, AHV-Ausweis.
Pass und IdentitätskarteIdentitätskarten können (vorerst noch bis zum 31. Mai 2010) auf der Gemeindeverwaltung beantragt werden und können nicht verlängert werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig und ein neues Passfoto. Für Kleinkinder wird ein Foto ab Geburt verlangt.
Pässe: Am 1. März 2010 übernimmt das Ausweiszentrum an der Hauptbahnhofstrasse 12
in Solothurn den Betrieb auf. Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Pass 10.
Die Passmodelle Pass 03 und Pass 06 bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Jeder Verlust eines Ausweispapiers ist sofort einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Verlustanzeige ist bei einem Neuantrag vorzuweisen.
Abstimmungen/WahlenWahlbüro Gemeindeverwaltung im Birkenhof, Rebenstrasse 31,
Urnenöffnung: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Für die briefliche Abstimmung (Zustellcouverts) kann der Briefkasten der Gemeindeverwaltung
benützt werden.
Das Eheversprechen ist spätestens 4 Wochen vor dem Eheabschluss beim Zivilstandsamt des
Wohnsitzes mit den notwendigen Unterlagen abzugeben. Das Zivilstandsamt gibt über die
beizubringenden Dokumente Auskunft.
Die Ziviltrauung ist dem Zivilstandsbeamten rechtzeitig anzugeben. Sie hat vor zwei mündigen
Zeugen zu erfolgen.
Bei Geburten in der Gemeinde ist das Zivilstandsamt zu benachrichtigen. Das Familienbüchlein ist mitzubringen. Bei Geburten in Spitälern befasst sich die Spitalverwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
TodesfälleJeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Bei Todesfall ausserhalb der Gemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen.
FeuerwehrdienstEinwohnerrinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden,
feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
a) durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst, oder
b) durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.
Das Feuerwehrreglement bestimmt, wer von der Ersatzabgabe befreit ist.
Amtsschreiberei Dorneck
Amtshaus
4143 Dornach
Telefon 061 706 28 10