Erneuerung Hauptstrasse
Der Projektentwurf für die Sanierung der Hauptstrasse wurde vorgelegt und nach Vernehmlassung beim Kanton und bei der Gemeinde verabschiedet.
Das Ingenieurbüro Sutter AG wird das Bau- und Ausführungsprojekt nun durchführen. Voraussichtlicher Baubeginn ist der 1. November 2011.
Die Erneuerung soll in zwei Etappen erfolgen. Der Abschnitt zwischen OZL bis zur Kreuzung Talstrasse soll später, mit der Erneuerung der Talstrasse in Flüh, realisiert werden. Nebst der Realisierung eines einseitigen Velostreifens in Richtung Flüh sind nur noch kleinere Anpassungen gegenüber der heutigen Situation vorgesehen. Auf einen Velostreifen talabwärts wird verzichtet, da in dieser Richtung der Geschwindigkeits-Unterschied zu den Motorfahrzeugen geringer ist als in Richtung Flüh und somit die Sicherheit ausreichend ist.
Bachputzete
Fast keine Einwohner haben die am 18. Juni zusammen mit Witterswil organisierte Bachputzete besucht. Die Anwesenden haben trotzdem, bei kühlem und regnerischem Wetter, ein Drittel des Bachlaufes "geputzt" und dabei ca. 500 kg problematischer Pflanzen (hauptsächlich Japanisches Springkraut) entfernt. Die Reinigung des restlichen Bachlaufes wird durch den technischen Dienst durchgeführt.
Suchthilfe
Seit bald zwei Jahren werden die gesetzlichen Dienstleistungen im Suchtbereich und der Suchtprävention in den Bezirken Dorneck und Thierstein von der Suchthilfe Olten angeboten. Die Ammännerkonferenz ist mit dem Angebot der Suchthilfe weitgehend zufrieden. Nun hat sich die Suchthilfe Olten neu organisiert und tritt künftig nicht mehr als Teil des Regionalvereins OGG (Olten, Gösgen, Gäu), sondern als Suchthilfe Ost GmbH (www.suchthilfe-ost.ch) auf. Um die Zusammenarbeit mit der Suchthilfe fortzusetzen, müssen die Gemeinden resp. die Sozialregionen Gesellschafter der GmbH werden.
Die dafür erforderlichen Anteilscheine an die Gesellschaft sollen für einen symbolischen Franken erworben werden. Die Ammännerkonferenz hat einen Bericht über die Aktivität der Suchthilfe im Bezirk verlangt, danach soll jede Gemeinde über den Beitritt in der Suchthilfe-Ost GmbH entscheiden. Die Kosten pro Einwohner bleiben trotz dieser neuen Gesellschaftsform unverändert.
Schulzahnpflege
Nachdem die Zahnarztgesellschaft des Kantons Baselland die bisherige Vereinbarung mit den solothurnischen Gemeinden bezüglich der Schulzahnpflege einseitig gekündigt hat, läuft diese nun per Ende Juli 2011 ab. Trotz Bemühungen seitens der Ammännerkonferenz konnte keine Einigung mit der Zahnarztgesellschaft gefunden werden. Diese beharren darauf, dass die Gemeinden die Zahnarztrechnung direkt bezahlen sollten, obwohl es in der Vergangenheit kaum unbezahlte Rechnungen gegeben hat. Mit dem Ablauf der Vereinbarung fällt auch der Vorzugstarif für Schulzahnpflege weg. Somit werden neu pro Taxpunkt Fr. 3.80 anstelle 3.10 verrechnet. Die Vereinbarungen mit den Zahnarztgesellschaften Basel-Stadt und Solothurn sind weiterhin gültig und somit bleibt dort der Taxpunkt bei Fr. 3.10 unverändert.
Kommt keine nachträgliche Einigung zu Stande, werden ab August die Gemeinden nur noch 3.10 pro Taxpunkt gemäss Schulzahnpflegereglement übernehmen. Die Differenz müssen dann die Eltern selbst bezahlen.
Genehmigung Schlussrechnung Investitionskredite
Der Gemeinderat hat die Schlussrechnung folgender Investitionsanträge genehmigt:
| Objekt: | Bruttokredit in Fr. | Gesamtkosten in Fr. |
| Sanierung Fussweg Birkenhof | 33'000.00 | 11'612.90 |
| Ersatz WL-Witterswilerstrasse | 196'000.00 | 152'699.00 |
| GEP | 100'000.00 | 56'848.20 |
| Drainageleitungen | 35'000.00 | 39'036.60 |
| Gefahrenkonzept | 30'000.00 | 42'802.30 |
| Liegenschaft Sägi (24.66 %) | 424'768.50 | 424'768.50 |
BLT Tramtaufe
Die Mitglieder des BLT Beirates haben die Organisation der Tramtaufe im solothurnischen Leimental weiter geplant. Das Tauffest wird in Rodersdorf stattfinden. Die Gemeinden sollen je einen Beitrag von Fr. 500.- für das Rahmenprogramm sprechen. Der Gemeinderat hat diesen Beitrag genehmigt.
Überarbeitung Reittierreglement
Der Gemeinderat hat in zwei Lesungen eine Überarbeitung des Reittierreglements beraten und beschlossen. Das neue Equiden-Reglement enthält nebst einigen Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten keine wesentlichen Neuerungen. Lediglich wird nicht mehr zwischen beschlagenen und unbeschlagenen Equiden unterschieden werden. Auch soll die Kennzeichnungspflicht aufgehoben werden.
Das angepasste Reglement soll anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im September zur Genehmigung vorgelegt werden.


