Gemeinde Bättwil

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Start Kurzberichte aus den Gemeinderatssitzungen GR-Sitzung vom 12. September 2011

GR-Sitzung vom 12. September 2011

Finanzverwaltung
Nach der erfolgreichen Übernahme der Finanzverwaltung durch Herrn P. Schönenberger und die Bereinigung der Debitorendifferenz hat der Gemeinderat definitiv beschlossen, Herrn Schönenberger als Finanzverwalter bis auf weiteres einzusetzen. Die Kosten dafür belaufen sich gemäss Offerte von Herrn Schönenberger auf ca. Fr. 45'000.-- pro Jahr. Diese liegen somit etwas tiefer als für die bisherige Lösung mit Herrn B. Thommen als Gemeindeverwalter und Herrn Schönenberger als Finanzberater. Der Gemeinderat hat ebenfalls die Zusatzkosten von ca. Fr. 12'000.-- für die Übernahme der Finanzen und die Vorbereitung der Rechnung 2010 durch Herrn Schönenberger genehmigt. Somit werden die Gesamtkosten für die Finanzverwaltung im 2011 etwas höher als budgetiert liegen.

Vorstand Zweckverband Schulen Leimental
Der Gemeinderat hat Frau Evelyne Röther-Stalder für die Nachfolge von Frau Simona Cerletti als Vorstandsmitglied des ZSL nominiert.
Frau Röther-Stalder ist Kleinkindererzieherin und hat Kinder im Schulalter.
Die formelle Wahl von Frau Röhter-Stalder wird am 29. September 2011 durch die Delegiertenversammlung des ZLS vorgenommen.

Jugend-, Sport- und Kulturkommission
Das Pflichtenheft für eine künftige Jugend-, Sport- und Kulturkommission wurde beraten und verabschiedet. Die definitive Entscheidung über die Schaffung einer solchen Kommission soll anlässlich der kommenden ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 26. Oktober 2011 getroffen werden.

Abgabe U-Abo an OZL-Schüler
Der Gemeinderat hat beschlossen, anlässlich der GV vom 26.10.2011 einen Gegenvorschlag zur Motion von K. Thüring, welche die Übernahme der vollen U-Abo Kosten für die Bättwiler Schüler des OZL verlangt, zu präsentieren.
Der Gegenvorschlag des Gemeinderates sieht vor, dass die U-Abo Kosten in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern nur teilweise von der Gemeinde subventioniert werden. Die U-Abos sollen bis max. ca. 75% durch die Gemeinde getragen werden. Die Subventionierung erfolgt degressiv nach Einkommensstufe. Ab einem bestimmten Einkommen wird keine Subventionierung mehr gewährt.
Die genaue Gestaltung der Subventionierung wird anlässlich einer nächsten GR-Sitzung festgelegt.

 

Traktanden GR-Sitzung