Gemeinde Bättwil

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Start Lebenslagen Feuerwehrdienst

Feuerwehrdienst


Einwohnerrinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
a) durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst, oder
b) durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.

Das Feuerwehrreglement bestimmt, wer von der Ersatzabgabe befreit ist.