Gemeinde Bättwil

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Zuzug und Wegzug


Nehmen Sie in unserer Gemeinde Wohnsitz?
Wir heissen Sie herzlich willkommen! Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen nach Wegzug aus der bisherigen Wohngemeinde persönlich auf der Gemeindeverwaltung an.

Benötigte Unterlagen: Heimatschein und, falls Sie verheiratet sind, das Familienbüchlein. Wegen des Obligatoriums benötigen wir überdies den Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse.
Ausländische Staatsangehörige brauchen für die Anmeldung ihren Pass, den Ausländerausweis sowie die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) mitnehmen.

Meldepflicht: Hauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu überzeugen, dass sich ihre Mieter bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abgemelden.

Wegzug
Vor dem Wegzug melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung ab. Denken Sie auch daran, sich beim Sektionschef und der Zivilschutzstelle abzumelden.

Adressänderungen
innerhalb der Gemeinde melden Sie der Gemeindeverwaltung bitte innerhalb von 14 Tagen.