Hundekontrolle
Bitte melden Sie Ihren Hund innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung an. Füllen Sie dazu das untenstehende Anmeldeformular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Police Ihrer Haftpflichtversicherung an verwaltung@baettwil.ch oder kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen persönlich am Schalter vorbei.
Melden Sie uns An- oder Abmeldungen und Todesfälle bitte laufend, damit wir unsere Datenbank aktuell halten können.
Wenn Sie Ihren ersten Hund anmelden, erfasst Sie die Gemeinde in der Hundedatenbank AMICUS als Hundehalterin oder Hundehalter. Mit der von der Gemeinde erhaltenen Personen-ID können Sie Ihre Daten in AMICUS ergänzen. Danach kann die Ummeldung des Hundes durch Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt beziehungsweise durch die Vorbesitzerin oder den Vorbesitzer oder die Züchterin oder den Züchter in AMICUS vorgenommen werden.
Die Hundegebühr ist jeweils per Stichtag 1. April fällig. Hunde, die am Stichtag noch nicht drei Monate alt sind, werden von der Hundesteuer befreit. Die Hundesteuer der Gemeinde beträgt CHF 80.- pro Hund, hinzu kommt die kantonale Kennzeichnungsgebühr von CHF 35.-.
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