Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Wenn Sie vorübergehend als Aufenthalterin oder Aufenthalter in einer anderen Gemeinde wohnen, benötigen Sie für die Anmeldung am Nebenwohnsitz eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt, den sogenannten Heimatausweis.
Gerne stellen wir Ihnen diese Bescheinigung aus. Dafür benötigen wir die Adresse Ihres Zweitwohnsitzes sowie die vorgesehene Dauer Ihres Aufenthalts.
Möchten Sie sich in unserer Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden, ist eine entsprechende Bescheinigung Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde erforderlich.
Sie können den Ausweis online via www.my.so.ch, telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung bestellen.
Hinweis
Der Heimatausweis ist kostenlos.