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Anlassgesuch

Seit Inkrafttreten des neuen Wirtschaftsgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von Anlässen bei den Gemeinden. Für Veranstaltungen in Bättwil ist daher ein Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Eine Anlassbewilligung ist erforderlich für öffentliche Veranstaltungen, insbesondere wenn

  • sie nicht in einem bereits bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfinden,
  • privater oder öffentlicher Grund genutzt wird,
  • Speisen oder Getränke, mit oder ohne Alkohol, vor Ort gegen Entgelt abgegeben werden.

 

Massgebend sind das Reglement über Anlassbewilligungen und deren Gebühren der Gemeinde Bättwil sowie die dazugehörigen Unterlagen. Bitte beachten Sie insbesondere die Merkblätter und Checklisten unten.

Die Gesuche sind spätestens drei Monate vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung mit dem offiziellen Gesuchsformular einzureichen. Kleinanlässe sind spätestens 14 Tage vor Beginn einzureichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

 

Dokumente

 

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