Einbürgerung
Ordentliche Einbügerung
Informationen zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Für eine Einbürgerung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Niederlassungsbewilligung Ausweis C
- mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- mindestens 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
- mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde
- Strafregisterauszug ohne Eintragungen
- einwandfreier finanzieller Leumund ohne Schulden
- gesellschaftliche Eingliederung
- mündliche Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2
- schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2
- Teilnahme an einem Neubürgerkurs
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons Solothurn.
Gesuchsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.
Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnen, seit drei Jahren verheiratet sind und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben.
Auch bei Wohnsitz im Ausland ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, sofern eine enge Verbundenheit zur Schweiz besteht. In diesem Fall muss die Ehe seit mindestens sechs Jahren bestehen. Das Gesuch ist bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland einzureichen.
Seit dem 15. Februar 2018 können zudem Personen der dritten Ausländergeneration ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.
Gesuchsformulare können direkt beim Staatssekretariat für Migration angefordert werden: