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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine Person ganz oder für gewisse Geschäfte handlungsfähig ist und beispielsweise Bankverträge selbst unterschreiben kann. Handlungsfähigkeitszeugnisse stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB aus. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können dort persönlich (mit Vorlage eines amtlichen Ausweises) ein Zeugnis verlangen.

Kontakt

KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

E-Mail
061 704 71 88