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Bauwesen

Die Baukommission ist verantwortlich für die Einhaltung des geltenden Baurechts in der Gemeinde. Alleine zuständig ist sie für die Genehmigung von Ausnahmebewilligungen und die Behandlung von Einsprachen in erster Instanz. Grundsätzlich gilt es jeden Neu-, An- oder Umbau sowie den Abbruch oder die Umnutzung einer Baute als bewilligungspflichtig zu betrachten. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Baukommission, welche Ihnen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung steht.

Baugesuche werden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

Beschreibung Bauwesen

Fragen zu Baugesuchen

Bei Fragen zu Bauvorhaben, Baugesuchen oder laufenden Projekten dürfen Sie sich an unsere externe Bauverwaltung wenden:

Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG
Dogan Inkaya
061 935 10 35
E-Mail

Fragen an die Baukommission

Pierre Dietziker, Präsident der Baukommission
079 606 74 39