Friedensrichter
Kontakt
Thomas Kötter
061 731 13 83
E-Mail
Aufgaben des Friedensrichters
- Er ist Strafrichter im Falle von Übertretungen von Gemeindereglementen (u.a. Feuerwehrbussen, Verletzung Anmeldepflicht, etc.)
- Er schlichtet insbesondere im Falle von nachbarschaftlichen Streitigkeiten u.a. wegen Grenzabständen von Bäumen und Sträuchern u.a.m.
- Er entscheidet als Einzelrichter über alle Zivilsachen mit einem Streitwert bis CHF 2'000.-, soweit sie nicht einem anderen Gericht zugewiesen sind