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Integrationsbeauftragte/r

Kontakt

vakant

Gemeinde Bättwil
Bahnweg 10
4112 Bättwil

061 735 96 96
E-Mail

Aufgaben des / der Integrationsbeauftragten

Die Integrationsförderung soll der ausländischen Bevölkerung die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Gemeinde ist für die Integrationsförderung vor Ort zuständig. Sie informiert neu aus dem Ausland zugezogene ausländische Staatsangehörige über ihre Rechte und Pflichten, über das Leben in der Gemeinde, über Schule, Bildung und Arbeit sowie über geeignete Integrationsangebote.