Integrationsbeauftragte/r
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vakant
Gemeinde Bättwil
Bahnweg 10
4112 Bättwil
Aufgaben des / der Integrationsbeauftragten
Die Integrationsförderung soll der ausländischen Bevölkerung die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Gemeinde ist für die Integrationsförderung vor Ort zuständig. Sie informiert neu aus dem Ausland zugezogene ausländische Staatsangehörige über ihre Rechte und Pflichten, über das Leben in der Gemeinde, über Schule, Bildung und Arbeit sowie über geeignete Integrationsangebote.