Revision Kantonales Planungs- und Baugesetz sowie Verordnung
Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Kantonale Bauverordnung (KBV) treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.
Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden, etc.
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Weitergehende Informationen bzw. Unterlagen zur PBG/KBV-Revision 2024 finden Sie hier:
Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung (PDF, 478 KB)
Fragen und Antworten Bau- und Justizdepartement (PDF, 79 KB)
Kantonsratsbeschluss Kantonale Bauverordnung (PDF, 72 KB)
Kantonsratsbeschluss Planungs- und Baugesetz (PDF, 54 KB)
Präsentation Rechtsdienst Kanton Solothurn (PDF, 4.67 MB)