Erneuerungswahl Gemeindepräsidium

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einheitsgemeinde Bättwil für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu vergeben sind.

§ 20 der Bättwiler Gemeindeordnung besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt. Der angesetzte Wahlgang vom 18. Mai 2025 findet nicht statt (§20 GO i.V.m. §§70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsidentin der Gemeinde Bättwil ist gewählt:
Claudia Carruzzo, 1975, Kauffrau

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Aushang (§§ 157 und 160 GpR).

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