
Gesamtrevision der Ortsplanung Bättwil - 2. öffentliche Auflage
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetztes vom 3. Dezember 1978 sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 11. Mai 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Auflagezeitraum: 28. Mai 2026 – 26. Juni 2026
Auflageorte:
- Gemeindeverwaltung, Bahnweg 10, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
- Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf www.baettwil.ch eingesehen werden.
Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:
1. Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage, Bauzonen- und Gesamtplan (1:1000),
2. Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Erschliessungs- und Baulinienplan (1:1000),
3. Zonenreglement, Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):
4. Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV 2. öffentliche Auflage
5. Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV: Grundlagenteil und Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung,
6. Zonenreglement vom 04. Mai 2026
7. Baureglement und Mehrwertabgabereglement,
8. Tabelle Naturinventar Bättwil 2019, Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar Bättwil 2019, Plan Naturinventar 2020,
9. Natur- und Freiraumkonzept Bättwil 2021,
10. Räumliches Leitbild Bättwil vom 24. Oktober 2018,
11. Stand der Überbauung und Fassungsvermögen (Stand mit rechtsgültiger OP und projektiertem Zonenplan),
12. Vorprüfungsbericht vom 8. März 2022,
13. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem Vorprüfungsbericht 2022,
14. Vorprüfungsbericht vom 29. Mai 2024,
15. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem Vorprüfungsbericht 2024,
16. Bericht zur öffentlichen Mitwirkung vom 22. September 2024,
17. Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV: Grundlagenteil und Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung mit hervorgehobenen Änderungen aufgrund der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfungen,
18. Zonenreglement mit hervorgehobenen Änderungen aufgrund der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfungen
Bei Fragen:
steht Ihnen Herr François Sandoz von der Arbeitsgruppe Ortsplanung gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 079 / 773 21 11 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtdossier Ortsplanung Bättwil:
Gemeinderat Bättwil, Bahnweg 10, 4112 Bättwil
Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessung- und Baulinienplan mit Strassenklassierungen mit Waldfeststellung):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Der Gemeinderat
Medienmitteilung der Post vom 20. April 2026
Die Schweizerische Post passt ihr Angebot in Bättwil den veränderten Kundenbedürfnissen an. Ab dem 4. Januar 2027 steht der Bevölkerung der Hausservice zur Verfügung. Damit kann die Kundschaft ihre Postgeschäfte und den Zahlungsverkehr neu direkt an der Haustüre bei der Pöstlerin oder dem Pöstler erledigen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Medienmitteilung der Post vom 20. April 2026
Neues Corporate Design
Corporate Design ist das visuelle Erscheinungsbild, das die Gemeinde nach innen und aussen als Einheit erscheinen lässt. Die Gemeinde als Absender der Nachrichten ist klar zu erkennen.
Nach dem Umbau und damit der Modernisierung der Räumlichkeiten passt ein frischer Auftritt auch auf unseren verschiedenen Medien (Briefe, Mails, Internet, Bäramsleblatt) zum zeitgemässen Erscheinungsbild.
Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat aus einer Auswahl verschiedener typographischer Entwürfe ein zeitgemässes Logo entwickelt. Besonderes Augenmerk lag auf einem modernen und frischen Auftritt. Das traditionsreiche Wappen der Gemeinde bleibt weiterhin ein zentrales Element und wird im neuen Logo durch einzelne Stilelemente angedeutet und kreativ neu interpretiert.
Wir freuen uns sehr, Ihnen mit dem neuen Logo ein unverwechselbares Erkennungszeichen zu präsentieren, das den Charakter und die Werte unserer Gemeinde optimal widerspiegelt.
Legislaturprogramm 2025 - 2029
Mit dem Start der Amtsperiode hat der Gemeinderat die neue Legislatur geplant.
Es gilt, Ziele richtig zu setzen und Prioritäten zu bestimmen. Der Legislaturplan ermöglicht es dem Gemeinderat, die Tätigkeiten zu steuern und die Mittel zielgerichtet einzusetzen. Klare Mehrjahresziele geben den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, die Tätigkeit des Gemeinderates einzuordnen. Für die Verwaltung sind sie unverzichtbar, um die Jahres- und Detailplanungen sowie die tägliche Arbeit darauf auszurichten. Die Konzentration auf die prioritären Geschäfte bedeutet selbstverständlich nicht, dass die laufenden Arbeiten – es sind sehr viele! – vernachlässigt werden. Der Gemeinderat wird regelmässig den Stand überprüfen und am Ende der Legislatur zeigen, was er erreicht hat.
Als Grundsätze wurden festgelegt:
- Attraktive Gemeinde mit zeitgemässen Angeboten und Infrastruktur
- Moderne und aktuelle Organisation
- Stärkere Zusammenarbeit unter den Gemeinden
- Sorgsamer Umgang mit den finanziellen Mitteln
Daraus ergaben sich die vier ressortübergreifenden Hauptziele:
- Aktualisierung Gesetzgebung und Reglemente
- Erarbeitung von Unterhaltskonzepten der gemeindeeigenen Infrastruktur
- Abschluss Ortsplanungsrevision (Zonenplan und Gesetzgebungen)
- Digitalisierung und moderne Führungsinstrumente
Die Prioritäten, Ziele und Massnahmen der Ressorts können im Legislaturprogramm 2025 – 2029 des Gemeinderates nachgelesen werden.
Legislaturprogramm 2025 – 2029 (PDF, 0.13 MB)








